Bundesregierung ändert Klimaschutzgesetz
Verschärfte Klimaschutzvorgaben für Klimaneutralität bis 2045
Die Klimaschutzvorgaben der Bundesregierung sind mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes deutlich verschärft worden und verankern das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045. Bis zu Jahr 2030 sollen die CO2 Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden. Bisher lag dieser Wert bei 55%. Bis 2040 sollen 88% weniger Kohlendioxid emittiert werden. Verabschiedet hat der Bundestag das novellierte Klimaschutzgesetz am Donnerstag den 24.06.2021. Den Bundesrat hat es am Freitag abschließend passiert.
Doch nicht nur CO2-Emissionen tragen zur Erwärmung des Klimas bei. Flüchtige organische Verbindungen (VOC) aus der Industrie und der Landwirtschaft tragen ebenfalls erheblich zur Aufheizung der Erdatmosphäre bei.
Methan (CH4) beispielsweise ist in Bezug auf die Klimaerwärmung 25-mal wirksamer als CO2 und trägt somit rund 20 % zum anthropogenen Treibhauseffekt bei. Anschaulich erklärt wird der Treibhauseffekt und seine Ursachen unter anderem in einem Video des Umweltbundesamtes.
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